Kinderschutz
"Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen"
Das bereits im Jahr 2012 in Kraft getretene Gesetz hat zu einem intensiven Diskussions- und Ausarbeitungsprozess in den zuständigen Landratsämtern und letztlich auch in den Verbänden und Vereinen geführt.
In Rücksprache mit den Experten des BDB bietet der BVH mit dieser Handreichung einen Leitfaden und eine Erläuterung für die Anwendung und Konsequenz auf Ebene der Musikvereine.
Der BVH setzt entsprechend dieser Empfehlungen auch in der eigenen aktiven Jugend-Betreuungsarmeit im Verbandsjugendorchester und bei den JMLA-Kurswochen bestmöglich um.
Hier die Handreichung zum Download:
BVH_Handreichung_zum_Bundeskinderschutzgesetz.pdf
Das bereits im Jahr 2012 in Kraft getretene Gesetz hat zu einem intensiven Diskussions- und Ausarbeitungsprozess in den zuständigen Landratsämtern und letztlich auch in den Verbänden und Vereinen geführt.
In Rücksprache mit den Experten des BDB bietet der BVH mit dieser Handreichung einen Leitfaden und eine Erläuterung für die Anwendung und Konsequenz auf Ebene der Musikvereine.
Der BVH setzt entsprechend dieser Empfehlungen auch in der eigenen aktiven Jugend-Betreuungsarmeit im Verbandsjugendorchester und bei den JMLA-Kurswochen bestmöglich um.
Hier die Handreichung zum Download:
BVH_Handreichung_zum_Bundeskinderschutzgesetz.pdf